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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regelungen
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der AWED GmbH und ihren Vertragspartnern. Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst, wenn nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AWED GmbH hingewiesen wird.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AWED GmbH . Die Fahrer sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich AWED GmbH und die von AWED GmbH beauftragten Unternehmen berufen können. Daher weist AWED GmbH ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin.
Versand
Die Firma AWED GmbH bietet Expressversand in Zusammenarbeit mit der TNT Express GmbH an. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Nationale AGB, Internationale AGB, Mehrwertlogistik AGB und Express Plus AGB der TNT Express GmbH unter dem folgenden Link:
https://www.tnt.com/express/de_de/site/home/terms-conditions.html
Transportdienstleistungen
Die Firma AWED GmbH bietet Transportdienstleistungen an. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage des § 431 HGB und der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –
https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/CEFFACB3ED270762C12580BB0051BE78/$file/ADSp_2017.pdf
Im internationalen Straßengüterverkehr finden die CMR, Convention relative au Contrat de transport international des marchandises par route, Anwendung.
Gerichtsstand Erfüllungsort Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Hamburg.
III. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

 

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